Bei uns erhalten Sie kostenlos den kompletten und lückenlosen Service rund um die Immobilie.
Unter anderem bieten wir Ihnen schnell, unkompliziert und fachgerecht die Erstellung eines auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Kaufvertragsentwurfs an.

Unparteiische Beratung durch den Notar

Ein Haus- bzw. Wohnungskauf ist ein Geschäft von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Da regelmäßig viel Geld für die Anschaffung eines Hauses aufgewendet wird, ist eine sichere Abwicklung unabdingbar.

Der Notar ist kraft seines Amtes unparteiisch. Er berät beide Vertragsteile gleichermaßen und sorgt für eine ausgewogene und faire Vertragsgestaltung. Auf die Amtsneutralität des Notars kann man sich verlassen.
Je nach Eigenart der verkauften Immobilie wird der Notar einen auf den Einzelfall angepassten Kaufvertrag vorschlagen. So sind beim Kauf einer Eigentumswohnung naturgemäß andere Regelungen im Vertrag enthalten als etwa beim Kauf eines Mehrfamilienhauses.
Ob ein Kauf wirtschaftlich sinnvoll ist, prüft der Notar nicht. Insbesondere kann der Notar auch nicht beurteilen, ob der vereinbarte Kaufpreis angemessen ist.

Sicherung von Käufer und Verkäufer

Im Vordergrund der Vertragsgestaltung durch den Notar steht der Schutz der Vertragsteile. Einerseits muss der Käufer sicher sein, das (lastenfreie) Grundstück auch zu bekommen, wenn er den Kaufpreis bezahlt, andererseits muss der Verkäufer die Sicherheit haben, das Eigentum nur und erst dann zu übergeben, wenn er den Kaufpreis erhält. Der Notarvertrag trägt diesen Interessen Rechnung.

Frühzeitig Kontakt zum Notar suchen!

Sie können sich mit allen Fragen, die im Zusammenhang mit Grundstückskaufverträgen auftauchen, an einen Notar wenden. Stets ist es sachgerecht, dass vor Beurkundung eines Kaufvertrages Vertragsentwürfe an beide Vertragsteile versandt werden. Der Notar stellt auch ein Merkblatt zur Verfügung, in dem die einzelnen Vertragsregelungen und die Abwicklung des Vertrages genau erläutert werden.